Auf den Videoaufzeichnungen ist erkennbar, dass während der Auseinandersetzung mehrere der sechs anwesenden Justizvollzugsangestellten versuchten, den um sich schlagenden Privatkläger zu Boden zu führen und zu arretieren, dies insbesondere auch durch Halten im Kopfbereich. Ebenfalls nicht auszuschliessen ist, dass sich die Suffusion im Zuge des Transports durch das Treppenhaus und den dabei durch den Privatkläger berichteten, jedoch von der Staatsanwaltschaft Lenzburg- - 17 - Aarau nicht vorgeworfenen und angeklagten Handlungen (vgl. UA act. 89; UA act. 93; Protokoll Hauptverhandlung S. 5), ereignet hat.