eines Fingers ins Auge zurückgeführt werden könnte, kann vorliegend nicht ausgeschlossen werden, dass die Augenverletzung im Rahmen der Auseinandersetzung und des Gerangels auf andere Weise verursacht wurde. Auf den Videoaufzeichnungen ist erkennbar, dass während der Auseinandersetzung mehrere der sechs anwesenden Justizvollzugsangestellten versuchten, den um sich schlagenden Privatkläger zu Boden zu führen und zu arretieren, dies insbesondere auch durch Halten im Kopfbereich.