Ab 08:52:48 wird der Privatkläger durch die Justizvollzugsangestellten in eine sitzende Position aufgerichtet, bevor er kurz danach wieder zu Boden gelegt wird (08:53:07). Auf dem Bauch liegend wird dem Privatkläger bei 08:55:17 die Spuckhaube über seinem Kopf zurechtgezogen, bevor der Beschuldigte mit der Rückseite seiner linken Hand oder Faust gegen das zu ihm gerichtete Gesicht des Privatklägers schlägt (08:55:20). Nach dem Anlegen der Fussfesseln wird dem Privatkläger geholfen, für kurze Zeit auf die Füsse aufzustehen. Im Anschluss wird er von den Justizvollzugsangestellten das Treppenhaus hinuntergetragen resp. -gezogen.