Der angeklagte zweite Faustschlag sei ferner kein Schlag, sondern tatsächlich ein Wegdrücken des Kopfes des Privatklägers, da dieser wieder mit dem Spucken bzw. Beissen begonnen habe (vgl. Plädoyer Hauptverhandlung Beschuldigter Rz. 32, Plädoyer Berufungsverhandlung Beschuldigter Rz. 16 ff.). 3.2. Unbestritten ist, dass es am 11. Juli 2019 zwischen 08.50 Uhr und 09.04 Uhr in der JVA Lenzburg zwischen dem Privatkläger und sechs Justizvollzugsangestellten zu einer physischen Auseinandersetzung gekommen ist, an welcher der Beschuldigte beteiligt war.