Nach dem Einsatz des Destabilisierungsgeräts habe der Beschuldigte neben dem Privatkläger kniend mit seinem linken Arm ausgeholt und mit der linken Faust gegen den Kopf des Privatklägers geschlagen. Weiter habe der Beschuldigte mit dem Finger gezielt in das rechte Auge des Privatklägers gedrückt, wodurch dieser einen Bluterguss am Augapfel erlitten und Schmerzen verspürt habe. Nach erfolgter Arretierung habe der Beschuldigte mit dem linken Arm erneut kurz - 13 -