1. 1.1. Mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg vom 13. Juli 2021 wurde der Beschuldigte wegen Amtsmissbrauchs in Bezug auf die zwei Fusstritte sowie den ersten Faustschlag (vgl. Anklage, Abs. 2) zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 210.00 und einer Busse von Fr. 4'700.00, ersatzweise 23 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs bezüglich des Drückens des Fingers ins Auge sowie des zweiten Faustschlags (vgl. Anklage, Abs. 3 und 4) wurde der Beschuldigte freigesprochen.