3.11. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 13. September 2022 statt. Anlässlich der Berufungsverhandlung hielten die Parteien an ihren gestellten Anträgen fest. Der Beschuldigte stellte zudem die folgenden Beweisanträge: "1. Es seien K., L., M., N., O., P. und Q., alle c/o Justizvollzugsanstalt Lenzburg, Ziegeleiweig 13, 5600 Lenzburg, zum Vorfall vom 11. Juli 2019 zu befragen. 2. Es sei das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 16. März 2022 (ST.2021.116) betreffend Q. als Beweismittel zu den Akten zu nehmen.