2. Unter o/e Kostenfolge zulasten des Beschuldigten." 3.8. Mit Eingabe vom 14. Februar 2022 verzichtete der Privatkläger auf die Erstattung einer Berufungsantwort. 3.9. Mit Verfügung vom 15. Juni 2022 wurden die Parteien zur Berufungsverhandlung vom 13. September 2022 vorgeladen. 3.10. Mit Eingabe vom 12. September 2022 stellte der Privatkläger ein Gesuch um Dispensation von der Berufungsverhandlung, welchem gleichentags stattgegeben wurde. -9-