3.2. Der Privatkläger beantragte mit Berufungserklärung vom 19. Oktober 2021: "1. Der Beschuldigte sei auch bezüglich des Drückens des Fingers ins Auge und des zweiten Faustschlags des Amtsmissbrauchs und im Weiteren der versuchten schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen; 2. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, dem Privatkläger eine Genugtuung von mindestens CHF 5'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 11. Juli 2019 zu bezahlen; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) gemäss dem Ausgang des Berufungsverfahrens."