Zusätzlich stellte er die folgenden Anträge: -5- "1. Das Verfahren betreffend den Vorwurf der einfachen Körperverletzung im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB sei einzustellen; und B. sei des Amtsmissbrauchs im Sinne von Art. 312 StGB für nicht schuldig zu befinden und von diesem Vorwurf freizusprechen. Eventualiter: B. sei des Amtsmissbrauchs im Sinne von Art. 312 StGB und der einfachen Körperverletzung im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB für nicht schuldig zu befinden und von diesen Vorwürfen freizusprechen.