1.2. Sowohl der Beschuldigte als auch der Privatkläger erhoben dagegen am 21. September 2020 bzw. am 24. September 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hielt am Strafbefehl fest und überwies die Akten mit Verfügung vom 6. Oktober 2020 dem Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 13. Juli 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg mit Befragung des Privatklägers und des Beschuldigten statt. 2.2. 2.2.1. Der Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung vom 13. Juli 2021 den Beweisantrag, es seien K., L., M., N., O., P. und Q. als Auskunftspersonen zum Vorfall vom 11. Juli 2019 zu befragen.