Während der Intervention versetzte der Beschuldigte dem am Boden liegenden und sich weiter heftig gegen die Arretierung wehrenden Privatkläger mit seinem rechten Fuss zwei Tritte gegen den Körper. Weil sich der auf dem Rücken liegende Privatkläger trotz Aufforderung nicht auf den Bauch drehte, drohte ihm einer der anderen Vollzugsangestellten zunächst den Einsatz eines Destabilisierungsgeräts an und setzte dieses -3-