Aufgrund des aggressiven Verhaltens des Privatklägers intervenierten die sechs anwesenden Vollzugsangestellten geschlossen mit körperlichem Zwang und brachten den weiter mit den Fäusten um sich schlagenden Privatkläger mit grossem Einsatz zu Boden. Um weiteres Anspucken durch den Privatkläger zu verhindern, stülpten sie ihm eine schwarze Spuckhaube über den Kopf. Während der Intervention versetzte der Beschuldigte dem am Boden liegenden und sich weiter heftig gegen die Arretierung wehrenden Privatkläger mit seinem rechten Fuss zwei Tritte gegen den Körper.