6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Dem Beschuldigten ist auf Antrag hin innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils und nach erfolgter dauerhafter Löschung der verbotenen pornografischen Daten auf seine Kosten folgender Gegenstand herauszugeben: - Mobiltelefon Samsung Galaxy A3 Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist wird dieses eingezogen. 6.2. Mit dem Vollzug wird die Oberstaatsanwaltschaft beauftragt. Sie trifft die sachgemässen Verfügungen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.