2. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird freigesprochen von den Vorwürfen - der mehrfachen Vergewaltigung gemäss Art. 190 Abs. 1 StGB (nach Anklageziffer A2.1. ab Mitte Juni 2016); - der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Nötigung gemäss Art. 189 Abs. 1 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB (nach Anklageziffer A2.2. ab Mitte Juni 2016); - der mehrfachen, teilweise versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB.