Es ist entsprechend davon auszugehen, dass sie noch lange Zeit benötigen wird, um die sexuellen und gewalttätigen Übergriffe vollkommen zu verarbeiten. Unter Berücksichtigung der Intensität und Dauer der Übergriffe sowie die persönlichen Auswirkungen auf A.F. erweist sich die vorinstanzliche festgesetzte Genugtuungssumme mithin als gerechtfertigt.