1032 ff.). Im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung im Oktober 2019 nahm A.F. die Behandlung nach wie vor wahr, auch wenn sie nur noch einmal monatlich (statt wie früher einmal wöchentlich) Therapiesetzungen besuchte (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 13). Die Taten des Beschuldigten haben A.F. damit nachhaltig beeinflusst und jahrelang therapiebedürftig gemacht. Mithin ist von einer vergleichsweise schweren Betroffenheit auszugehen. Es ist entsprechend davon auszugehen, dass sie noch lange Zeit benötigen wird, um die sexuellen und gewalttätigen Übergriffe vollkommen zu verarbeiten.