A.F. begab sich ab Juli 2017 in psychologische Behandlung. Gemäss Therapiebericht vom 13. August 2018 wurde bei ihr eine mittelgradige bis schwere, teilweise remittierte depressive Störung sowie eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, wobei ein klarer kausaler Zusammenhang zwischen den traumatischen Gewalterfahrungen und der Beschwerdesymptomatik bestehe. Im Jahr 2018 wurde festgehalten, dass die Fortführung der Behandlung für A.F. von grosser Wichtigkeit sei, da die posttraumatische Symptomatik weiterhin vorherrsche (GA act. 1032 ff.).