Es ist von weiteren 66 Vergewaltigungen auszugehen (siehe dazu oben). Dabei hat er keine Gewalt angewendet. Dies war indessen auch nicht erforderlich. Bedingt durch frühere Gewalterfahrungen im Iran und sowie den – durch den Beschuldigten verstärkten – kulturell bestehenden Zwang, sich dem Ehemann sexuell stets zur Verfügung halten zu müssen, hat A.F. bis auf konstante Bitten, auf den Geschlechtsverkehr zu verzichten, in weiteren Fällen keine körperliche Gegenwehr geleistet.