Die Anklage führt weiter aus, dass der Beschuldigte A.F. in U., wenn diese sich gewehrt habe, aufs Bett geworfen, sie an den Handgelenken gepackt und sich mit seinem Körpergewicht auf sie gelegt habe. Schliesslich habe er ihre Unterhose zerrissen und sei gewaltsam mit seinem Penis in sie eingedrungen. Entgegen der Darstellung des Beschuldigten werden damit nicht sämtliche sexuellen Übergriffe einheitlich geschildert. Zudem wird die von ihm angewandte Gewalt genügend umschrieben. Soweit er zudem vorbringt, dass die Anklage die Biographie von A.F. nicht enthalte, kann er auch daraus nichts für sich ableiten.