Dem Beschuldigten werden die ihm vorgeworfenen Handlungen in der Anklage in räumlich-zeitlicher Hinsicht genügend präzise vorgehalten. Zudem wird detailliert aufgeführt, wie der Beschuldigte bei den sexuellen Übergriffen jeweils vorgegangen ist. Die Anklage erwähnt ausdrücklich, dass der Beschuldigte sich jeweils auf A.F. gelegt habe, mit dem Penis vaginal in sie eingedrungen sei und den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss vollzogen habe. Die Anklage führt weiter aus, dass der Beschuldigte A.F. in U., wenn diese sich gewehrt habe, aufs Bett geworfen, sie an den Handgelenken gepackt und sich mit seinem Körpergewicht auf sie gelegt habe.