Wenn der Chef gekommen wäre, hätte er die Türe mit dem Schlüssel aufgeschlossen und sie nackt gesehen, wofür A.F. sich geschämt hätte. A.F. hat in diesem Zusammenhang nachvollziehbar geschildert, dass sie als in einer streng islamischen Kultur lebende Frau gegenüber fremden Männern ihren Arm nur bis zum Handgelenk zeigen dürfe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 13), wobei ihre Aussagen – wie bereits oben ausgeführt – als glaubhaft zu beurteilen sind. Es erscheint mithin nachvollziehbar, dass die Vorstellung, sich in so einer Situation vor einem fremden Mann zu zeigen, bei ihr starke Schamgefühle ausgelöst hat.