Äusserungen des Beschuldigten zunehmend sozial isoliert. Dennoch hat sie dem Beschuldigten immer wieder zu verstehen gegeben, dass sie mit ihm keine sexuellen Handlungen vornehmen wolle. Dieser insistierte indessen immer wieder darauf, dass sie mit ihm schlafen müsse, weil er dies wolle. Aufgrund früherer Gewalterfahrungen im Iran und der Aktualisierung dieser Gewalt anlässlich eines tätlichen Übergriffs in der Schweiz sowie der ausgesprochenen Todesdrohungen ist nachvollziehbar, dass sich A.F. auch in dieser Hinsicht vor den Konsequenzen fürchtete, sollte sie sexuelle Handlungen mit dem Beschuldigten verweigern.