Dies hatte zur Folge, dass sich andere Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit von A.F. abwandten. A.F. hat dabei nachvollziehbar dargelegt, dass dieser Gesichtsverlust und die damit einhergehende soziale Isolation für sie kaum erträglich gewesen seien und sie in der Folge wieder mit dem Beschuldigten geschlafen habe, damit dieser aufhöre, solche Dinge zu erzählen. In einer Gesamtbetrachtung hat der Beschuldigte somit eine beständige Drohkulisse aufrechterhalten und A.F. fortwährenden Drangsalierungen ausgesetzt.