Gestützt auf ihre Aussagen ist somit davon auszugehen, dass A.F. grundsätzlich keine Gegenwehr leistete, wenn der Beschuldigte Geschlechtsverkehr mit ihr wollte. Dies gründet im Umstand, dass der Beschuldigte den Widerstand von A.F. bereits früher systematisch gebrochen hatte. Als sie sich im Iran anfänglich noch gegen die Übergriffe wehrte, schlug er sie. Zudem drohte er ihr mit dem Tod. Dadurch hat er dazu beigetragen, den zu einem gewissen Grad kulturell bedingten Zwang in sexuellen Belangen massiv zu verstärken.