geklärt werden können, konstant, detailliert und nachvollziehbar geschildert, wobei sie auf Mehrbelastungen verzichtet hat. Entsprechend ist davon auszugehen, dass sich die Vorfälle so, wie von A.F. geschildert und in der Anklage umschrieben, zugetragen haben und auch ihre weiteren Angaben hinsichtlich ihres Aufwachsens im Iran und der Ehe mit dem Beschuldigten zutreffen.