Auch hinsichtlich des Sexlebens machte der Beschuldigte zunächst geltend, dass es in der Schweiz nur ca. sechs Mal zu Geschlechtsverkehr gekommen sei und dass er es immer akzeptiert habe, wenn sie nicht mit ihm habe schlafen wollen (GA act. 999,1001). Zudem habe er sowieso keine Lust auf Sex gehabt, da er jeweils müde vom Arbeiten gewesen sei (UA act. 651 Frage 38; GA act. 996). Im späteren Verlauf der Hauptverhandlung machte er dann aber insofern hierzu widersprüchliche Aussagen, als er angab, dass es wegen des Sex schon auch zu Streit gekommen sei. Zudem räumte er auf Nachfrage ein, dass er erst ab Juni 2016 begonnen habe, zu arbeiten (GA act. 999).