Sie hat zudem ausgeführt, dass sie zunächst gar keine Anzeige ins Auge gefasst habe. Der Beschuldigte habe sie aber einfach nicht in Ruhe gelassen und die Kinder – insbesondere den gemeinsamen Sohn – in die Sache reingezogen und gegen sie aufgebracht, weshalb sie - 18 - etwas habe unternehmen müssen. Und wenn sie Anzeige erstatte, dann müsse sie alles erzählen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17 f.). Mithin besteht eine nachvollziehbare Erklärung, weshalb A.F. mit der Anzeigeeinreichung rund ein Jahr zugewartet hat.