Betreffend die Motivation von A.F. zur Anstrengung des vorliegenden Strafverfahrens machte er geltend, dass sie ihn nun in etwas reinziehen wolle, zumal sie erst Anzeige gegen ihn erstattet habe, als sie Probleme mit D.F. bekommen habe. Sie habe Angst, ihren Sohn zu verlieren (UA act. 652 Frage 46). Erwähnenswert ist, dass der Beschuldigte anlässlich derselben Einvernahme dann aber auch aussagte, dass seine Frau immer nur mit der gemeinsamen Tochter C.F. zusammen sei und D.F. gar nicht als ihren eigenen Sohn betrachte, weswegen D.F. eifersüchtig sei (UA act. 653 Frage 53). Insofern erweisen sich diese Aussagen des Beschuldigten als widersprüchlich.