2.6.2.2. Es bleibt auf Motive von A.F. für eine Falschaussage einzugehen. Im Vordergrund steht die von ihr begehrte Trennung bzw. Scheidung vom Beschuldigten. Wie A.F. an mehreren Stellen ausführte, hatte sie jeweils Angst, dass ihr im Falle einer Scheidung die Kinder weggenommen würden. Im Iran würden die Kinder dem Vater zugesprochen (UA act. 665 Frage 44; UA act. 690 Frage 36). Aber auch in der Schweiz hätten Personen ihr in Aussicht gestellt, dass sie im Falle von Konflikten mit dem Beschuldigten die Kinder nicht würde behalten können (UA act. 669 Frage 72; UA act. 699 Frage 120; UA act. 690 Frage 28).