Auch wenn sie dort hinsichtlich der Vorfälle in U. befragt wurde, ist allerdings wiederum davon auszugehen, dass sich auch diese Aussage auf frühere Fälle im Iran bezog, zumal A.F. ansonsten konstant aussagte, dass sie in der Schweiz in der Regel auf Widerstand verzichtet habe. Entsprechend ihrer unmissverständlichen Aussage vor der Vorinstanz ist demnach davon auszugehen, dass der Beschuldigte in der Schweiz nur einmal auf diese Art und Weise den Geschlechtsverkehr erzwungen hat und es sich dabei um den von A.F. stets detailreich geschilderten Vorfall handelte, anlässlich welchem der Beschuldigte gemäss ihren Ausführungen die Türe abschloss, ihre Handgelenke packte