A.F. hat anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sodann klar verneint, dass es in der Schweiz zu Schlägen im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr gekommen ist. Entsprechend muss daraus geschlossen werden, dass sich A.F. dort, wo sie ausdrücklich von «Geschlagen werden» im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr sprach, auf die Zeit im Iran bezog (vgl. bspw. ihre Aussagen in UA act. 674 f. Fragen 111 ff.; insbes. Frage 122; oder in UA 700 Frage 126).