705 Fragen 170 f.). Wenn er ihr körperliche Gewalt angetan hätte, wäre das einfacher für sie gewesen, da sie sich daran gewöhnt habe. Aber weil der Beschuldigte überall herumerzählt habe, sie sei eine Hure oder Schlampe, habe sie vor lauter Scham nicht rausgehen können. Die anderen Personen hätten ihre Geschichte nicht gekannt und fast alle hätten ihm geglaubt und sie als Schlampe gesehen (UA act. 700 Frage 123). Zudem habe der Beschuldigte ihr gedroht, er werde sie töten, falls sie nicht mit ihm schlafe oder sie mit einem anderen Mann zusammenkomme (UA act. 703 Frage 163).