A.F. zeichnete im Weiteren ein überzeugendes Bild davon, wie sie sich dem Beschuldigten mehr und mehr widersetzte. Auch als sie in U. gewesen seien, habe sie sich zunächst nicht gewehrt und es einfach über sich ergehen lassen. Sie wisse nicht, wie viel der Betreuer der Asylunterkunft in U. mitbekommen habe. Die Streitereien seien meistens nachts gewesen. Zudem habe ihre Tochter C.F. wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse jeweils übersetzen müssen (UA act. 690 Fragen 34 und 35).