Sie schilderte auch diverse Nebensächlichkeiten, welche für das Kerngeschehen an und für sich nicht relevant sind. U.a. erwähnte sie, dass es der Beschuldigte auch nicht akzeptiert habe, wenn sie ihre Periode gehabt habe (UA act. 674 Frage 112). An anderer Stelle sprach sie zudem von Schmerzen und Blutungen während des Geschlechtsverkehrs und führte in diesem Zusammenhang aus, dass dieser auch stattgefunden habe, als sie wegen einer drohenden Gebärmuttersenkung gemäss ärztlichem Rat eigentlich keinen Geschlechtsverkehr hätte haben dürfen (UA act. 675 Fragen 120 und 121). Auch diese Aussagen sind als Hinweise auf einen realen Erlebnishintergrund zu sehen.