werden, welche für deren Erlebnisbasiertheit sprechen. So erwähnte A.F. u.a. im Zusammenhang mit dem Analverkehr spontan, dass dieser schmerzhaft gewesen sei und sie vor Schmerzen jeweils die Hand vor ihren Mund gehalten habe, damit man sie nicht hören würde, womit sie von sich aus innere Vorgänge bzw. ihr Empfinden während den Übergriffen beschrieb, was für eine Erlebnisbasiertheit spricht. A.F. verzichtete auch auf naheliegende Mehrbelastungen. So verneinte sie, dass es in V. und W. zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Im Weiteren machte sie auch für den Beschuldigten entlastende Umstände geltend.