Vor allem in der Nacht, als die Kinder im Raum gewesen seien, habe sie versucht, dass diese nichts mitbekommen würden, oder dass die Leute draussen etwas hören würden. Sie habe nach dem Analverkehr jeweils einen Tag Schmerzen, aber keine Verletzungen gehabt (UA act. 724 f. Fragen 30 f.).