Anlässlich der Berufungsverhandlung führte sie dann aus, dass es pro Woche sicher einmal vorgekommen sei, wenn sie pro Woche vier Mal Geschlechtsverkehr gehabt hätten (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 16), was sich mit ihren früheren Aussagen grundsätzlich in Übereinstimmung bringen lässt. Den Analverkehr beschrieb A.F. als schmerzhaft. Der Schmerz und der Druck seien so gross gewesen, dass sie selber die Hand vor den Mund genommen habe, damit sie nicht habe schreien müssen. Vor allem in der Nacht, als die Kinder im Raum gewesen seien, habe sie versucht, dass diese nichts mitbekommen würden, oder dass die Leute draussen etwas hören würden.