705 Frage 173). Anlässlich der Hauptverhandlung führte sie aus, dass es in U. anders [als vorher] gewesen sei, da die Kinder dann in die Schule gegangen seien. Von da an sei es häufiger gewesen, ca. drei bis vier Mal in der Woche (GA act. 982). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung sprach sie ebenfalls von drei bis vier Mal pro Woche (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 13). Die Angaben von A.F. zur Häufigkeit der sexuellen Übergriffe stimmen demnach grundsätzlich überein, zumal die Aussage, es sei drei bis vier Mal die Woche geschehen, mit der Aussage, es sei beinahe täglich vorgekommen, nicht in einem Widerspruch steht.