betont, diese habe von ihrem ersten Ehemann im Zuge der Scheidung Gold erhalten. A.F. hat dies nicht bestritten. Sie hat indessen nachvollziehbar ausgeführt, dass sie nur vier Armreifen, ein paar Ohrringe und einen Ring erhalten habe und dies nicht für ihre finanzielle Unabhängigkeit gereicht habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 21).