Auf entsprechende Nachfragen hin sah er sich indessen dazu gezwungen, diese Aussagen zu relativieren. So gab er dann zu Protokoll, dass Frauen schon einen guten Grund haben müssten, um sich scheiden lassen zu können, währenddem Männer einfach die Mitgift zurückzahlen müssten. Auch musste er eingestehen, dass die erste Verheiratung von A.F. im Alter von 8 Jahren wohl nicht auf deren Willen bzw. auf Freiwilligkeit beruhte (GA act. 997, 1000). Seine ersten Aussagen müssen damit als beschönigend eingestuft werden. Ebenso wenig kann er etwas zu seinen Gunsten ableiten, wenn er anlässlich seiner Stellungnahme vom 21. Januar 2022 bestreitet, dass A.F. von ihm abhängig gewesen sein soll und dabei