Was ihre Ausführungen zur allgemeinen Stellung der Frau im Iran betrifft, so werden ihre Äusserungen auch durch den Bericht «Focus Iran, Häusliche Gewalt» des Staatssekretariats für Migration gestützt (abrufbar im Internet). Darin wird erwähnt, dass das iranische Zivilgesetz die Ehe zwischen Mann und Frau im Kern als sexuellen Vertrag versteht. Steht eine Ehefrau ihrem Mann sexuell nicht zur Verfügung oder verlässt sie – für längere Zeit – ohne seine Erlaubnis das Haus, gilt sie ihm gegenüber als ungehorsam (SEM-Bericht, S. 13).