2.4.2. A.F. reichte am 7. Juni 2017 eine durch ihre Rechtsvertreterin verfasste Strafanzeige gegen den Beschuldigten ein (UA act. 596 ff.), somit rund ein Jahr nachdem sich die sexuellen Übergriffe letztmals zugetragen haben sollen. Im Strafverfahren protokollierte Aussagen hinsichtlich der im Raum stehenden Sexualdelikte hat sie am 19. Juli 2017, am 22. Januar 2018, am 29. Januar 2018, an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. Oktober 2018 und schliesslich anlässlich der Berufungsverhandlung vom 14. Oktober 2019 gemacht. -8-