drangsalierten und (gewaltsam) unterdrückten Opfer nicht das maximale Mass an Gegenwehr erwartet werden. Patriarchale Strukturen oder ein kultureller Hintergrund – unabhängig von den ihm konkret inhärenten Gebräuchen, Sitten und Regeln – allein reichen für die Annahme einer tatbestandsmässigen Nötigung jedoch nicht aus. Der kulturelle Kontext darf jedoch nicht ausgeblendet werden. So können z.B. Rufschädigungen und Diffamierungen, die zu einer sozialen Isolation führen, in Kombination mit weiteren Faktoren durchaus geeignet sein, den Widerstand eines Opfers dauerhaft zu brechen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1392/2019 vom 14. September 2021 E. 2.7 mit Hinweisen).