2. 2.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine damalige Ehefrau A.F. zwischen dem 1. und 15. Dezember 2015 in der Asylunterkunft in S. zweimal vergewaltigt zu haben. Zudem soll er A.F. ab dem 16. Dezember 2015 bis zum Juni 2016 in der Asylunterkunft in U. mehrmals pro Woche zum genitalen Geschlechtsverkehr und alle zwei Wochen zum Analverkehr gezwungen haben. Für den Zeitpunkt ab Juni 2016 wurde der Beschuldigte bereits vor Vorinstanz rechtskräftig von den Vorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung und der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Nötigung freigesprochen.