4.2. Mit Verfügung vom 14. Oktober 2021 wurde den Parteien die Gelegenheit eingeräumt, um im Rahmen der Bindungswirkung des Urteils des Bundesgerichts Stellungnahmen einzureichen und Anträge zu stellen. Die den Fall vor Obergericht vertretende Oberstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 26. Oktober 2021, der Beschuldigte sei der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Nötigung, der mehrfachen, teilweise versuchten Drohung, der Beschimpfung und der Pornografie schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 500.00 zu verurteilen.