4. 4.1. Mit Urteil 6B_1392/2019 vom 14. September 2021 hiess das Bundesgericht die Beschwerde von A.F., welche die Freisprüche des Beschuldigten von den Vorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Nötigung und der mehrfachen, teilweise versuchten Nötigung beanstandete, gut, sofern es auf die Beschwerde eintrat, und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. Die Beschwerde des Beschuldigten (Verfahren 6B_1396/2019) wies das Bundesgericht ab, soweit es darauf eintrat.