3. In teilweiser Gutheissung der Berufung des Beschuldigten stellte das Obergericht mit Urteil vom 15. Oktober 2019 das Verfahren gegen den Beschuldigten hinsichtlich der Vorwurfs der mehrfachen Tätlichkeit ein und sprach ihn von den Vorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Nötigung und der mehrfachen, teilweisen versuchten Nötigung frei. Im Übrigen bestätigte es die vor Vorinstanz ergangenen Schuldsprüche. Es verurteilte den Beschuldigten, teilweise als Zusatzstrafe, zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen à Fr. 10.00 und sprach ihm eine Genugtuung von Fr. 63'630.00 zu. Die Zivilklage von A.F. wies es ab.