Zofingen sprach den Beschuldigten am 11. Oktober 2018 für die Zeit ab Mitte Juni 2016 vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung und der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Nötigung frei. Für den restlichen angeklagten Zeitraum erklärte es ihn hingegen der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Nötigung, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen teilweise versuchten Nötigung, der mehrfachen Tätlichkeit, der mehrfachen Beschimpfung sowie der strafbaren Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen à Fr. 10.00 und zu einer Busse von Fr. 500.00. Zudem