Er habe ihr alsdann gedroht, dass sie wieder in den Iran zurückkehren müsse und sie habe befürchtet, dass die Behörden ihr die Kinder wegnehmen würden. Ausserdem soll der Beschuldigte A.F. zwischen dem 16. Dezember 2015 und dem 19. August 2016 in der Asylunterkunft in U. mehrfach wöchentlich zum genitalen Geschlechtsverkehr und alle zwei Wochen zum Analverkehr gezwungen haben, indem er sie mit den gleichen Mitteln wie in S. unter psychischen Druck gesetzt, sie bedroht und teilweise Gewalt angewandt habe. Nach einiger Zeit habe A.F. begonnen, sich verbal und körperlich zu wehren. Daraufhin habe der Beschuldigte gedroht, er werde sie töten, wenn sie nicht mit ihm schlafe.